Besuchs-
Regelungen

REGELN
Besuchsregelungen
Ab dem 05.10.2022 gilt auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) § 28 b und der 18. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt folgende Regelung:
- Besuche sind jederzeit möglich
- Der Zutritt darf nur mit einem tagesaktuellen und negativen Testergebnis gewährt werden.
- Angehörige/Besucher müssen unabhängig vom Corona Impfstatus täglich einen Testnachweis erbringen.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
- Sollten Sie einen Test benötigen, können Sie sich täglich 10.00 Uhr und 15.00 Uhr in unseren Eingangsbereichen testen lassen.
- Dazu müssen Sie sich im Vorfeld telefonisch anmelden:
- Im Haus I ist dies unter der Telefonnummer 0160/6908256 immer Montags, Mittwochs und Freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich
- Im Haus II ist dies unter der Telefonnummer 0160/6945836 immer Montags, Mittwochs und Freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich
- Es besteht für alle Angehörigen/Besucher die Pflicht, eine FFP 2 Maske zu tragen.
- Desinfizieren Sie sich beim Kommen und Gehen die Hände.
- Halten Sie die Hust-Nies-Etikette und den Mindestabstand von 1,5m ein.
Wir appellieren an alle Besucher, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu sein und im Interesse der Pflegebedürftigen alles zu vermeiden, was dazu beiträgt, dass sich der Virus weiter ausbreitet. Alle zukünftigen Änderungen werden wir nur noch per E-Mail sowie auf unserer Internetseite www.sph-kalbe.de veröffentlichen. Wir bitten Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse, falls vorhanden, zukommen zu lassen. Diese senden Sie einfach an: s.zeitz@sph-kalbe.de.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Melchior Boshamer
Einrichtungsleiter
HÄUSER
Informieren Sie sich über unsere Häuser
ANFAHRT
Hier können Sie uns
finden